22 Januar 2021

Mitarbeiterbeteiligung als Vergütungsalternative

Posted in Trends

Was spricht dafür? Was dagegen?

Mitarbeiterbeteiligung als Vergütungsalternative

Die meisten Arbeitnehmer bekommen monatlich dasselbe Gehalt. Abhängig von ihrer Leistung dürfen sich manche noch über eine Provision freuen – am Unternehmenserfolg finanziell beteiligt sind aber nur wenige. Und stimmrechtlich beteiligt? Da muss man schon sehr lange suchen … Dabei spricht einiges dafür, Mitarbeiterbeteiligungen einzusetzen. Ein Gesellschaftsrechtler erklärt uns die Vor- und Nachteile.

Die Idee hinter Mitarbeiterbeteiligungen klingt simpel: Je erfolgreicher das Unternehmen ist, bei dem ich angestellt bin, umso mehr verdiene ich. Entsprechend engagiert bin ich, gute Arbeit zu leisten und mich einzubringen. Wenn ich dann auch noch bei strategischen Entscheidungen mitstimmen darf, steigen Motivation und Mitarbeiterbindung ins Unermessliche … So weit die Theorie. Dass es in der Praxis nicht ganz so einfach ist, erklärt uns Konrad Bechler, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, im Interview.

Warum Mitarbeiterbeteiligungen selten sind

Mitarbeiterbeteiligungen sind nicht sehr verbreitet. Warum ist das so?

Konrad Bechler: Dazu muss man sich fragen: Warum sollen Mitarbeiter denn beteiligt werden? Je nachdem, was die Ziele eines Unternehmens sind, ist eine Mitarbeiterbeteiligung mehr oder weniger interessant. Ich denke, um das voll zu verstehen, müssen wir erst mal besprechen, was eine Mitarbeiterbeteiligung eigentlich ist. Das können Beteiligungen am Gewinn des Unternehmens sein oder aber Mitarbeiter erhalten auch ein Mitbestimmungsrecht.

Erfahrungsgemäß bevorzugen Unternehmen die rein wirtschaftliche Gewinnbeteiligung vor der rechtlichen Stimmbeteiligung – wobei man sagen muss, die funktionieren nur dann so richtig, wenn es auch in der Unternehmenskultur entsprechend gelebt wird. Häufig machen Mitarbeiter selbst da, wo sie stimmberechtigt sind, keinen Gebrauch davon, da sie nicht wissen, warum sie es tun sollen.

Vielleicht ist das nicht in jeder Branche gefragt …

Konrad Bechler: Die Verbreitung ist weniger Branchen-abhängig, sondern eher von der Organisationsform. Bei Start-ups sind Mitarbeiterbeteiligungen sehr gängig. Da erhalten Mitarbeiter häufig einen Vertrag über ein ESOP, ein Employee Share Option Program. Das bedeutet: Wenn das Start-up so gut läuft, dass es verkauft wird, sollen die Mitarbeiter am Verkaufserlös beteiligt sein. Hat den Nachteil, dass dann häufig gesagt wird: „Ihr dürft ja am Exit profitieren, dafür zahlen wir jetzt weniger Lohn.“

Es gibt aber auch andere Formen. In der Automobilbranche zum Beispiel ist es in börsennotierten Unternehmen üblich, dass Vorzugsaktien oder Aktienoptionen an die Mitarbeiter ausgegeben werden. Die Mitarbeiter haben dadurch die Möglichkeit, zu einem deutlich geringeren Preis Aktionäre zu werden, als wenn sie sich die Aktien an der Börse direkt kaufen würden. Dadurch sind sie dann natürlich auch gewinnbeteiligt. Aber echte Gewinnbeteiligungen über stille Gesellschaften oder Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften oder aber ein alternatives Vergütungsmodell sind tatsächlich selten.

Mitarbeiterbeteiligungen als alternative Vergütungsmodelle

Wie kann so eine alternative Vergütung aussehen?

Konrad Bechler: Das kann sein: Wir haben einen Basislohn und einen variablen Lohn. Und der variable entscheidet sich über den Gewinn des Unternehmens. In meinem Mandantenkreis ist das eine häufige Form.

Die rein finanzielle Beteiligung ist häufiger als die rechtliche Stimmbeteiligung. Wieso?

Konrad Bechler: Die große Sorge bei den echten Stimmrechten ist, dass die Entscheidungsfähigkeit sinkt, weil Prozesse zu kompliziert werden oder aber Maßnahmen nicht umgesetzt werden, die zwar für das Unternehmen oder den Markt gut wären, aber nicht für die einzelnen Mitarbeiter. Da ist es natürlich schwierig, die unterschiedlichen Perspektiven und Wissensstände alle auf einen Nenner zu bringen.

Damit besteht auch die berechtigte Sorge, dass die marktwirtschaftliche Stellung in Gefahr gebracht wird. Daher bevorzugen die meisten Unternehmen die rein wirtschaftliche Beteiligung oder grenzen die stimmrechtliche Beteiligung auf bestimmte Themen ein, auf die Bereiche, in denen die Mitarbeiter wirklich mitreden können und sollen.

Pros: Das sind die Vorteile der verschiedenen Mitarbeiterbeteiligungen

Was sind die Vorteile der jeweiligen Formen von Mitarbeiterbeteiligung?

Konrad Bechler: Das klassische Bild von Unternehmen ist ja nach wie vor: Jemand macht eine Firma auf, stellt Leute ein, die ihm helfen, dass die Firma erfolgreich wird, und sagt ihnen, was sie zu tun und zu lassen haben. Ich zeichne dazu gern ein anderes Bild: Da gibts einen Haufen Menschen mit unterschiedlichsten Kompetenzen, die bilden zusammen eine Organisation, mit dem Ziel, am Markt bestmöglich zu bestehen. Und genau dieser Markt wird immer komplexer – wie schnell ganze Unternehmensmodelle plötzlich hinfällig werden, haben die letzten Monate gezeigt. Daran müssen sich Organisationen extrem schnell anpassen können.

Wenn jetzt eine Situation eintritt, wie wir sie momentan erleben, kann ich als Unternehmer sagen: „Okay, mein Modell funktioniert nicht mehr so gut, ich entlasse fünfzig Prozent meiner Mitarbeiter.“ Oder aber, ich sage: „Wir haben in den letzten Jahren so viel miteinander aufgebaut, so viel in die Weiterentwicklung unserer Fähigkeiten investiert, wir lassen uns etwas Neues einfallen.“ Und dann überlegen sich die Mitarbeiter gemeinsam, was der veränderte Markt jetzt braucht. Mitarbeiter sind im Normalfall näher am Markt als ein Geschäftsführer – die wissen oft gar nicht, was aktuell wirklich gefragt ist, was die Zielgruppen, die Kunden wollen. Darum funktioniert das besser, als wenn ich in diesem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Gegensatz aus dem klassischen Bild lebe.

Der große Vorteil von Mitarbeiterbeteiligungen ist, dass Innovationen, Markt-gemäße Weiterentwicklungen besser funktionieren, weil alle daran interessiert sind, dass das Unternehmen wirtschaftlich gut dasteht. Bei der stimmrechtlichen Beteiligung kommt noch dazu, dass einerseits Demotivation vermindert wird, weil der Chef nicht alle überstimmen kann und Meinungen der Mitarbeiter dadurch sehr viel mehr Gewicht haben. Andererseits dringt die Komplexität des Marktes auch in die Unternehmensentwicklung ein, denn jede Meinung, jeder noch so kleine Zweifel darf geäußert und muss bei Entscheidungen berücksichtigt werden. Das macht die Entscheidungsfindung zwar sehr viel schwieriger, aber die Qualität der Entscheidung wird gesteigert.

Stimmrecht ist auch eine Frage der Unternehmenskultur

Das funktioniert doch aber auch in einer entsprechenden Unternehmenskultur, oder?

Konrad Bechler: Ja, genau. Wenn ich rein wirtschaftliche Mitarbeiterbeteiligungen einführe, dann muss das Stimmrecht zumindest in der Unternehmenskultur verankert sein. Ansonsten erreiche ich diese Wirkung nicht.

Kennen Sie auch Unternehmen, die ihre Mitarbeiter rein stimmrechtlich beteiligen, aber nicht wirtschaftlich?

Konrad Bechler: Nein, der Weg führt normalerweise vom Geld zum Stimmrecht. Es wäre aber interessant, ob Stimmrecht ohne wirtschaftliche Beteiligung auch funktioniert.

Das Geld teilt man offenbar bereitwilliger als die Verantwortung …

Konrad Bechler: Ja, wobei es ja eigentlich um die Verantwortung geht … Ich will ja als Unternehmer, dass meine Mitarbeiter Verantwortung für unseren Erfolg übernehmen und versuche das übers Gehalt zu erreichen. Wenn ich aber will, dass meine Mitarbeiter Verantwortung übernehmen, muss ich auch Verantwortung abgeben.

Natürlich ist das eine Herausforderung, aber die lässt sich durch neue Organisationsstrukturen sehr gut lösen: Lineare Hierarchien werden ja schon häufig durch kreisförmige Organisationsmodelle abgelöst.

Contras: Welche Nachteile Mitarbeiterbeteiligungen mit sich bringen können

Ein Nachteil kann aber sein, dass Unternehmen entscheidungsunfähig werden. Welche Nachteile haben Sie sonst erlebt?

Konrad Bechler: Schwierig werden Stimmrechtsbeteiligungen in Unternehmen, deren Entwicklung von einer einzigen Person vorangetrieben wird. Diese Person wird sich natürlich damit schwer tun, wenn plötzlich auch andere Menschen Ideen einbringen dürfen und diese dann umgesetzt werden. Oftmals gehts da auch um Vertrauen und Zutrauen. Ich höre dann manchmal: „Dieser und jener Kollege ist ja kein richtiger Unternehmer.“ oder „Ich trau denen nicht zu, dass sie die richtigen Entscheidungen treffen.“

Im schlimmsten Fall bereuen es die Geschäftsführer dann, bestimmten Mitarbeitern Stimmrechte verliehen zu haben, weil tatsächlich falsche Entscheidungen getroffen wurden. Aber genau deshalb muss ich mir vorab gut überlegen, wer welche Rechte erhält, und – ganz wichtig – ich muss Beziehungspflege betreiben. Denn manchmal wird das Vorankommen nicht durch mangelnde Kompetenz verhindert, sondern durch zwischenmenschliche Probleme.

Über die Person

Konrad Bechler ist Musiker, Organisationsentwickler und Fachanwalt für Gesellschaftsrecht. Als solcher berät er Unternehmen in der Nachfolgeberatung sowie zum Thema „Neues Arbeiten“. In diesem Kontext beschäftigt er sich mit Mitarbeiterbeteiligungen als alternative Vergütungsmodelle und hilft Organisationen dabei, die für sie passende Beteiligungsform zu finden.

Über die Autorin

Lisa-Marie Linhart, Content Manager bei karriere.blog. Lisas Liebe gilt dem Wort und der Musik. Bei uns kombiniert sie beides zu wohlklingenden Blogbeiträgen mit dem richtigen Groove für Themen, die das Arbeitsleben leichter und die Karriereplanung einfacher machen.

Quelle: karriere.blog

No video selected.